Die Radioaktivitätsüberwachung in Rheinland-Pfalz gliedert sich in zwei Bereiche: - Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität (Vorsorge gegenüber radiologisch relevanten Ereignissen) - Überwachung des unmittelbaren Einwirkungsbereichs von Atomkraftwerken (Umgebungsüberwachung).
1. OSIRIS konforme Kartierung und Führung der amtlichen Vorkommen von Tierarten und Pflanzenarten im Arteninformationssystem = aktuell nachgewiesene Vorkommen rechtlich besonders geschützter Arten (Vorkommen geschützter Arten ) sowie bei der Erfassung von Tieren und Pflanzen. 2. Führen von Listen (Rote Liste etc.), Durchführung von Artenhilfsprogrammen für Tiere und Pflanzen sowie ARTeFakt (mögliche Verbreitungsbereiche von Arten und Informationen zu Tier- und Pflanzenarten).
Datensammlung mit regionaler Referenzierung zu Vorkommen und Verbreitung pathogener Keime (einschließlich Zoonoseerreger) in Lebensmitteln tierischer Herkunft
Zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen – sogenannten Störfällen –, hat der europäische und nationale Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die spezielle Anforderungen an die Betriebsbereiche von Unternehmen stellen.
Aktuell liegen mit dem Klimabericht 2007 und dem Klimawandelbericht 2013 zwei Berichte vor, die sich mit den Folgen des Klimawandels in Rheinland-Pfalz beschäftigen und Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen unterbreiten.
Seit 2015 besteht ein Klimaschutzmonitoring gemäß § 7 Landesklimaschutzgesetz.
Außerdem finden Sie hier eine Verlinkung zu den Veröffentlichungen des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen.