Das Gewässernetz Rheinland-Pfalz repräsentiert eine digitale Abbildung der wasserwirtschaftlich relevanten Fließgewässer in Rheinland-Pfalz. Berücksichtigt werden hierbei insbesondere ständig wasserführende Gewässer, die in der Regel eine Länge größer 500 m aufweisen bzw. die zur Herstellung eines räumlichen Bezugs von Fachobjekten der Wasserwirtschaft benötigt werden. Aktuell sind über 17.763 Fließgewässer erfasst.
Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 BNatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete Bedeutung für die Erholung gesichert werden.
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die Unteren Naturschutzbehörden zuständig.
Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten.
Datensammlung mit regionaler Referenzierung zur Überwachung und zum Nachweis von Rückständen von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung bei zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft
Naturparke (§ 27 BNatSchG) stellen größerräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in Erholungslandschaften eingerichtet, um die Nutzungsinterressen und die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes sowie die Erschließung für Erholungssuchende gegeneinander abzustimmen.
Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die Oberste Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der Obersten Landesplanungsbehörde per Rechtsverordnung.
Flächenkataster von altlastverdächtigen Flächen nach § 2 Abs. 6 BBodSchG mit Informationen über die Ausdehnungen der Altablagerung, die abgelagerten Abfälle/Materialien und ggf. durchgeführte geotechnische und historische Erkundungen und ggf. realisierte Schutzmaßnahmen bzw. Sanierungen
Die "Rheinauen zwischen Eltville und Bingen" - RAMSAR Site Code 7DE009 - wurden am 26.02.1976 als gemeinsames RAMSAR-Schutzgebiet von Hessen und Rheinland-Pfalz in die RAMSAR-Liste aufgenommen.
Der rheinland-pfälzische Anteil des Ramsargebietes besteht aus den Naturschutzgebieten Fulderaue - Ilmenaue (Gebietsnummer NSG-7339-056), Sandlache (NSG-7339-058) und Haderaue-Königsklinger Aue (Gebietsnummer NSG-7339-059) und umfasst 430 ha.