Gesetzlich Geschütztes Biotop Ziel ist, die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von seltenen, in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz ist damit einer Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 30 BNatSchG) gefolgt, wertvolle Biotope unmittelbar unter einen gesetzlichen Schutz zu stellen. Die gesetzlich geschützten Biotope werden im Rahmen und nach den Kartieranleitungen des Biotopkatasters von Rheinland-Pfalz OSIRIS konform erfasst.
Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die von der Oberrheinkonferenz koordiniert wird, werden Projekte der präventiven Störfallvorsorge und des abgestimmten Vorgehens im Störfall zwischen schweizerischen, französischen und deutschen Dienststellen bearbeitet.
Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung insbesondere im Klein- und Kleinstprivatwald wie z.B. - Privatwaldinventur, - Waldflurbereinigung, - freiwilliger Landtausch, - Internetplattform für eine Waldgrundstücksbörse und - Anwendung des EDV-Programms WEB-GIF zur Verknüpfung von Waldinformationen mit den Liegenschaftsdaten.
Gewässerpflegepläne, Gewässerrenaturierungsmaßnahmen und Gewässerrandstreifenprogramm zur Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit und Verbesserung der der Strukturgüte an Gewässern im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Aktion Blau.
Herkunftsversuche sind Freilandversuche, bei denen Pflanzen derselben Baumart aus unterschiedlichen Gebieten auf ihr Wuchs- und Qualitätsverhalten unter unterschiedliche Standorts- und Klimabedingungen in Rheinland-Pfalz bzw. bundes- oder europaweit untersucht werden. Gerade in Zeiten des Klimawandels sind koordinierte länderübergreifende Herkunftsversuche und deren Ergebnisse ein wichtiger Hinweis den Aufbau der Wälder von Morgen. Begleitet werden die Herkunftsversuche durch biochemisch-genetische und molekulargenetische Untersuchungen zwecks Inventarisierung und gegebenenfalls Unterscheidung aufgrund herkunftsspezifischer genetischer Strukturen.