Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die den Verordnungen zum BImSchG unterliegen, z.B. Kleinfeuerungsverordnung, Lösemittelverordnung, Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Die Erstellung des Kontrollplans nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) unterliegt für Rheinland-Pfalz dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums und umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Er wird mindestens alle drei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert. Zielsetzung des vorliegenden Kontrollplans sind effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen unter Nutzung der vorhandenen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen.
Aktualität der Daten:
seit 30.09.1986 , gegenwärtige Aktualität unklar
Inventurdaten bezüglich Baumarten, Fläche, Alter, Mischungsformen, etc. gegliedert nach forstlichen Waldorten sowie Strukturmerkmale zu forstlichen Waldorten im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz
An ausgewählten Waldstandorten werden Witterungsdaten erfasst. Diese werden durch die Agrarmeteorologie aktuell und rückwirkend unter www.wetter.rlp.de zur Verfügung gestellt.
Für eine bessere Lesbarkeit wurden in Rheinland-Pfalz die angewendeten Methoden und Hintergrunddokumente aus dem Bewirtschaftungsplan in einen zusätzlichen Methodenband ausgegliedert.